Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Knebelungsvertrag
Knebelungsvertrag,Vertrag, durch den eine Partei von der anderen in ihrer wirtsch. oder persönl. Freiheit in einer den guten Sitten widersprechenden Weise beschränkt wird bzw. von der anderen Partei abhängig wird. Der K. ist nichtig.
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