Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kleinstaat
Kleinstaat,ein Staat, dessen Größe (Territorium, Bev.zahl) oder Machtpotenzial (wirtsch. und militär. Stärke) im Vergleich zu einer Großmacht sehr gering ist. Nach dem völkerrechtl. Grundsatz der Staatengleichheit haben auch die K. Anspruch auf uneingeschränkte Achtung ihrer Souveränität und auf Gleichbehandlung in internat. Beziehungen und Organisationen. Im internat. Kräftefeld suchen sie sich u. a. durch Neutralität, Bündnisse, internat. Garantien zu behaupten.
Kleinstaat,ein Staat, dessen Größe (Territorium, Bev.zahl) oder Machtpotenzial (wirtsch. und militär. Stärke) im Vergleich zu einer Großmacht sehr gering ist. Nach dem völkerrechtl. Grundsatz der Staatengleichheit haben auch die K. Anspruch auf uneingeschränkte Achtung ihrer Souveränität und auf Gleichbehandlung in internat. Beziehungen und Organisationen. Im internat. Kräftefeld suchen sie sich u. a. durch Neutralität, Bündnisse, internat. Garantien zu behaupten.