Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kleingärten
Kleingärten,kleine Wirtschaftsgärten, die der nichterwerbsmäßigen gärtner. Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen. K. sind in Anlagen mit gemeinschaftl. Einrichtungen (bes. Wege, Spielflächen, Vereinshäuser) zusammengefasst. K. sollen nicht größer als 400 m2 sein, sie werden oft auch Schrebergärten genannt (nach dem Arzt D. Schreber).
Kleingärten,kleine Wirtschaftsgärten, die der nichterwerbsmäßigen gärtner. Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen. K. sind in Anlagen mit gemeinschaftl. Einrichtungen (bes. Wege, Spielflächen, Vereinshäuser) zusammengefasst. K. sollen nicht größer als 400 m2 sein, sie werden oft auch Schrebergärten genannt (nach dem Arzt D. Schreber).