Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kleinaktien
Kleinakti|en,Aktien mit geringem Nennbetrag; nach Reduzierung des Mindestnennbetrags von 50 DM auf 5 DM 1994 (§ 8 Aktienges.) Aktien, die auf den neuen Mindestnennbetrag lauten (Babyaktien).
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