Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kleiderordnungen
Kleider|ordnungen,obrigkeitl. Erlasse über Zuschnitt, Material, Ausstattung der Kleidung, auch über die zulässige Anzahl, Farben und Anlässe zum Tragen einzelner Kleidungsstücke. Bereits im Röm. Reich gab es Standeszeichen. Im Jahre 808 erließ Karl d. Gr. Kapitularien über die Kleidung. Bis zum 18. Jh. blieben K. Teil der städt. oder landesherrl. Gesetzgebung.
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