Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Klassik
Klạssik[zu »klassisch« gebildet],
1) [zu lat. classicus »die (ersten) Bürgerklassen betreffend«, übertragen: »ersten Ranges, mustergültig«], Bez. für eine geistesgeschichtl. Epoche, die von nachfolgenden Zeiten als vorbildhaft, normbildend, kanonisch anerkannt wird. Als K. im normbildenden kanon. Sinne betrachtete bereits die röm. Antike die grch. Lit. und Kunst. In der Renaissance verstand man unter K. einerseits die gesamte grch.-röm. Antike, andererseits deren Höhepunkte: im grch. Altertum die perikleische Epoche, im röm. Altertum die Zeit der goldenen Latinität. Dieses an Maßhalten, Harmonie und Vorbildlichkeit von Kunst und Lit. v. a. der Griechen im 5. und 4. Jh. v. Chr. orientierte Verständnis wurde später auch auf andere geschichtl. Räume, Völker und Kulturepochen übertragen. In Dtl. bezeichnet der Begriff für die Zeit um 1800 die Weimarer Klassik. (klassisch)
2) Musik: 1) Wertbez. für höchste Vollendung musikal. Gestaltung; 2) Stilbez. für die Epoche Haydns, Mozarts und Beethovens (Wiener Klassik), in der auf der Basis neu entwickelter, im Wesentlichen instrumentaler Formen, v. a. der Sonatensatzform, und durch Gestaltungsprinzipien, wie leichte Verständlichkeit, Liedhaftigkeit und Einfachheit der kompositor. Anlage, Gestalt und Gehalt der Musik zu vollkommener Einheit gebracht sind.
3) Wirtschaft: klassische Nationalökonomie.
Klạssik[zu »klassisch« gebildet],
1) [zu lat. classicus »die (ersten) Bürgerklassen betreffend«, übertragen: »ersten Ranges, mustergültig«], Bez. für eine geistesgeschichtl. Epoche, die von nachfolgenden Zeiten als vorbildhaft, normbildend, kanonisch anerkannt wird. Als K. im normbildenden kanon. Sinne betrachtete bereits die röm. Antike die grch. Lit. und Kunst. In der Renaissance verstand man unter K. einerseits die gesamte grch.-röm. Antike, andererseits deren Höhepunkte: im grch. Altertum die perikleische Epoche, im röm. Altertum die Zeit der goldenen Latinität. Dieses an Maßhalten, Harmonie und Vorbildlichkeit von Kunst und Lit. v. a. der Griechen im 5. und 4. Jh. v. Chr. orientierte Verständnis wurde später auch auf andere geschichtl. Räume, Völker und Kulturepochen übertragen. In Dtl. bezeichnet der Begriff für die Zeit um 1800 die Weimarer Klassik. (klassisch)
2) Musik: 1) Wertbez. für höchste Vollendung musikal. Gestaltung; 2) Stilbez. für die Epoche Haydns, Mozarts und Beethovens (Wiener Klassik), in der auf der Basis neu entwickelter, im Wesentlichen instrumentaler Formen, v. a. der Sonatensatzform, und durch Gestaltungsprinzipien, wie leichte Verständlichkeit, Liedhaftigkeit und Einfachheit der kompositor. Anlage, Gestalt und Gehalt der Musik zu vollkommener Einheit gebracht sind.
3) Wirtschaft: klassische Nationalökonomie.