Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Klassensteuer
Klassensteuer,Vorläuferin der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuld des Steuerpflichtigen nicht aus dem Einkommen, sondern aus seiner gesellschaftl. Stellung ergab. Die in Preußen 1820 eingeführte K. bezweckte, ein »Eindringen in die Geheimnisse des Eigentums« zu vermeiden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Klassensteuer