Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Klappenschrank
Klappenschrank,früher eine Vermittlungseinrichtung in handbedienten Fernsprechzentralen. Der Anruf eines Fernsprechteilnehmers wurde durch die Fallklappe des Fallklappenrelais, das jeder Leitung zugeordnet war, kenntlich gemacht. Die sich in die gekennzeichnete Leitung einschaltende Telefonistin stellte nach Abfrage des anrufenden Teilnehmers mittels eines Verbindungsstöpsels die Verbindung mit der Kontaktklinke des gewünschten Teilnehmers her. Mit Erfindung des Wählers wurde der K. bedeutungslos.
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