Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchenzucht
Kirchenzucht,von den Kirchen gegenüber ihren Mitgl. ausgeübte Disziplinargewalt; in der kath. Kirche wird sowohl in Zusammenhang mit dem Sakrament der Buße wie auch durch Kirchenstrafen (Exkommunikation, Interdikt, Suspension) K. geübt, in den evang. Kirchen sind nach vorangegangener Ermahnung der Ausschluss vom Abendmahl, die Aberkennung kirchl. Rechte (z. B. Patenamt), die Versagung von Amtshandlungen (z. B. Trauung, Begräbnis) und der Verlust des kirchl. Wahlrechts möglich.
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