Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchenvorstand
Kirchenvorstand,das bei der Leitung und Verw. der Kirchengemeinde mitwirkende, von wahlberechtigten Gemeindemitgl. gewählte kollegiale Organ; in der kath. Kirche in Dtl. unter Leitung des Pfarrers das Beschlussorgan über das Kirchenvermögen, in den evang. Kirchen obliegt dem Gemeindekirchenrat, K. oder Presbyterium in gemeinsamer Verantwortung mit dem Pfarrer auch die Leitung der Kirchengemeinde.
Kirchenvorstand,das bei der Leitung und Verw. der Kirchengemeinde mitwirkende, von wahlberechtigten Gemeindemitgl. gewählte kollegiale Organ; in der kath. Kirche in Dtl. unter Leitung des Pfarrers das Beschlussorgan über das Kirchenvermögen, in den evang. Kirchen obliegt dem Gemeindekirchenrat, K. oder Presbyterium in gemeinsamer Verantwortung mit dem Pfarrer auch die Leitung der Kirchengemeinde.