Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchenvertrag
Kirchenvertrag,ein Vertrag zw. dem Staat und einer oder mehreren evang. Kirchen, der im Unterschied zu einem Konkordat jedoch nicht als völkerrechtl., sondern als öffentlich-rechtl. Vertrag betrachtet wird.
Kirchenvertrag,ein Vertrag zw. dem Staat und einer oder mehreren evang. Kirchen, der im Unterschied zu einem Konkordat jedoch nicht als völkerrechtl., sondern als öffentlich-rechtl. Vertrag betrachtet wird.