Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchengewalt
Kirchengewalt,in der kath. Kirche die Vollmacht, die Kirche zu leiten (Jurisdiktionsgewalt) und die gottesdienstl. Handlungen zu vollziehen (Weihegewalt). In den evang. Kirchen die Verw. des Kirchenamtes durch die dazu in besonderer Weise durch Ordination Beauftragten und die Befugnisse der Kirchenleitungen. (Kirchenregiment, Hierarchie)
Kirchengewalt,in der kath. Kirche die Vollmacht, die Kirche zu leiten (Jurisdiktionsgewalt) und die gottesdienstl. Handlungen zu vollziehen (Weihegewalt). In den evang. Kirchen die Verw. des Kirchenamtes durch die dazu in besonderer Weise durch Ordination Beauftragten und die Befugnisse der Kirchenleitungen. (Kirchenregiment, Hierarchie)