Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchenaustritt
Kirchen|austritt,rechtl. Trennung des Kirchenmitgl. von der Kirche durch eine Erklärung vor dem Amtsgericht oder Standesamt. (Kirchenmitgliedschaft)
Kirchen|austritt,rechtl. Trennung des Kirchenmitgl. von der Kirche durch eine Erklärung vor dem Amtsgericht oder Standesamt. (Kirchenmitgliedschaft)