Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kirchenamt
Kirchen|amt,in der kath. Kirche ein auf Dauer eingerichteter kirchl. Dienst mit bestimmten Aufgaben, der nach kirchl. Recht von der zuständigen Autorität (Bischof) übertragen wird, in den evang. Kirchen im ursprünglich reformator. Verständnis das geistl. Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.
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