Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kindschaftssachen
Kindschaftssachen,Rechtsstreitigkeiten bezüglich 1) Feststellung, ob zw. den Parteien ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, auch Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung, 2) Anfechtung der Vaterschaft, 3) Feststellung, dass der einen Partei über die andere die elterl. Sorge zu- oder nicht zusteht (§§ 640-641 i ZPO). Zu den K. gehören nicht Streitigkeiten über die Unterhaltspflicht.
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