Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kindschaftsrecht
Kindschaftsrecht, die Regelungen des BGB, die die rechtl. Stellung des Kindes betreffen, bes. Abstammungs-, Sorge-, Umgangs-, Namens-, Adoptions- und Unterhaltsrecht; auch das damit zusammenhängende Recht des gerichtl. Verfahrens. Eine völlige Neuordnung des K. wurde durch das K.-Reformgesetz vom 16. 12. 1997, in Kraft seit 1. 7. 1998, bewirkt (nicht eheliche Kinder).
Kindschaftsrecht, die Regelungen des BGB, die die rechtl. Stellung des Kindes betreffen, bes. Abstammungs-, Sorge-, Umgangs-, Namens-, Adoptions- und Unterhaltsrecht; auch das damit zusammenhängende Recht des gerichtl. Verfahrens. Eine völlige Neuordnung des K. wurde durch das K.-Reformgesetz vom 16. 12. 1997, in Kraft seit 1. 7. 1998, bewirkt (nicht eheliche Kinder).