Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kinderkriminalität
Kinderkriminalität,die Gesamtheit der von Kindern begangenen, mit Strafe bedrohten Handlungen. In Dtl. sind Personen unter 14 Jahren strafunmündig, d. h., sie werden nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen (ebenso in Österreich; anders in der Schweiz, wo eine beschränkte strafrechtl. Verantwortung ab dem 7. Lebensjahr beginnt). Der Anteil der K. (v. a. Diebstähle, Sachbeschädigung, Brandstiftung) an der Gesamtkriminalität wird mit etwa 6 % angenommen; allerdings ist bei der K. die Dunkelziffer bes. hoch.
Literatur:
Pongratz, L.u. Jürgensen, P.: Kinderdelinquenz u. kriminelle Karrieren. Pfaffenweiler 1990.
Glogauer, W.: Kriminalisierung von Kindern u. Jugendlichen durch Medien. Baden-Baden 41994.
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