Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kindergarten
Kindergarten,halb- oder ganztägige (auch Kindertagesstätte gen.) Einrichtung zur Betreuung und pädagog. Förderung der Drei- bis Sechsjährigen; z. T. rein privat organisiert (Kinderladen). Zu den Hauptaufgaben eines K. gehört es, die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein, den Gemeinschaftssinn und die Umweltbegegnung sowie die allgemeine geistige, bes. sprachl. Entwicklung der Kinder zu fördern; schulähnl. Leistungsdenken soll fern gehalten werden. - Sonderschul-K. betreuen behinderte Kinder und Schul-K. Kinder im Schulalter, die noch nicht schulreif sind. Nach § 24 SGB VIII hat in Dtl. jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines K. - Die Idee der außerhäusl. Kleinkindbetreuung geht bes. auf J. A. Comenius und E. Weigel zurück. Der Begriff »K.« stammt von F. Fröbel, der in Blankenburg (Thür.) den ersten K. gründete.
Kindergarten,halb- oder ganztägige (auch Kindertagesstätte gen.) Einrichtung zur Betreuung und pädagog. Förderung der Drei- bis Sechsjährigen; z. T. rein privat organisiert (Kinderladen). Zu den Hauptaufgaben eines K. gehört es, die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein, den Gemeinschaftssinn und die Umweltbegegnung sowie die allgemeine geistige, bes. sprachl. Entwicklung der Kinder zu fördern; schulähnl. Leistungsdenken soll fern gehalten werden. - Sonderschul-K. betreuen behinderte Kinder und Schul-K. Kinder im Schulalter, die noch nicht schulreif sind. Nach § 24 SGB VIII hat in Dtl. jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines K. - Die Idee der außerhäusl. Kleinkindbetreuung geht bes. auf J. A. Comenius und E. Weigel zurück. Der Begriff »K.« stammt von F. Fröbel, der in Blankenburg (Thür.) den ersten K. gründete.