Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten, einkommensteuerrechtlich bedeutsamer Betrag, der vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig ist: Alleinerziehende können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren geltend machen, soweit diese durch Erwerbstätigkeit, Behinderung oder längere Krankheit des Alleinerziehenden veranlasst sind (die beiden zuletzt genannten Bedingungen gelten auch bei Ehepaaren, wenn sie auf einen Teil zutreffen). Unter Anrechnung einer zumutbaren Eigenbelastung können für das erste Kind pro Jahr bis zu 4 000 DM, für jedes weitere bis zu 2 000 DM berücksichtigt werden; ohne Nachweis pauschal 480 DM pro Kind und Jahr.
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