Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kind
Kind,der Mensch in der ersten Alters- und Entwicklungsphase. Im Allg. unterscheidet man jedoch zwischen Neugeborenem (bis 10. Lebenstag), Säugling (1. Lebensjahr), Kleinst-K. (im 2. und 3. Lebensjahr), Klein-K. (4.-6. Lebensjahr) und Schul-K. (7.-14. Lebensjahr). Bis zum 2. Lebensjahr ist eine relativ schnelle Zunahme von Körperlänge und -größe charakteristisch. Danach findet eine langsamere Längen- und Gewichtszunahme statt, die in der Pubertät noch einmal eine Beschleunigung erfährt. Das unterschiedl. Wachstum der einzelnen Körperabschnitte bewirkt dabei Proportionsverschiebungen.Geistig-seel. Entwicklung: Bereits für den Fetus wird Erinnerungs- und Lernfähigkeit angenommen; die Psyche des Neugeborenen ist in Grundzügen strukturiert. Etwa bis zum 7. Lebensmonat besteht eine intensive Beziehung zur Hauptbezugsperson (meist die Mutter); bis zum 12. Monat beginnt der Säugling, zw. sich und der Umwelt zu unterscheiden. Das Kleinst-K. hat einen starken Bewegungsdrang. Sein Wortschatz, der mit 1 1/2 Jahren rasch anwächst, enthält vorerst hauptsächlich Gegenstands-, dann Tätigkeits- und schließlich Eigenschaftsbezeichnungen. Zw. 2 1/2 und 3 Jahren schreitet die Entwicklung der Fantasie und des Willens schnell voran. Stürmisch geäußerte Ansprüche auf Liebe und Beachtung offenbaren die Sozialbezogenheit. Vom 4. Lebensjahr an tritt beim Klein-K. der Wunsch nach Selbstständigkeit und nach Umgang mit Gleichaltrigen hervor; sein Denken ist primär anschaulich und die vorrangige Betätigung das Spiel. Im beginnenden Schulkindalter werden Gemeinschaftsspiele und Gruppenunternehmungen bevorzugt. Mit etwa 10 Jahren erreicht die kindl. Entwicklung einen Höhepunkt. Das K. ist leistungswillig; Abstraktionsfähigkeit und schlussfolgerndes Denken machen große Fortschritte. Das 10- bis 14-jährige K. versucht, in die Bereiche der Natur und Technik einzudringen, indem es experimentiert und sammelt. Es löst sich mehr und mehr aus der elterl. Pflege und beginnt Einsicht in die sozialen Aufgaben in der Gesellschaft zu gewinnen.Im Recht sind K. die Verwandten ersten Grades (Abkömmlinge): 1) leibl. K., 2) Adoptivkinder. Das Kindschaftsrechtsreform-Ges. vom 16. 12. 1997 hat den rechtl. Unterschied zw. ehel. und nicht ehelichen Kindern beseitigt. (Ehelichkeit, elterliche Sorge, Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit, Vaterschaft)
Literatur:
I. Weber-Kellermann. Die Kindheit. Kleidung u. Wohnung, Arbeit u. Spiel. Eine Kulturgeschichte, hg. v. Neuausg. Frankfurt am Main 1989.
Ariès, P.: Geschichte der Kindheit. A. d. Frz. Neuausg. München 121996.
Bründel, H. u. Hurrelmann, K.: Einführung in die Kindheitsforschung. Weinheim u. a. 1996.
Giesecke, H.: Das Ende der Erziehung. Neuausg.Stuttgart 1996.
Montessori, M.: Die Entdeckung des K. A. d. Italien. Freiburg im Breisgau 121996.
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