Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kilometerpauschale
Kilometerpauschale,Bez. für die bei der Lohn- und Einkommensteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbaren Aufwendungen für berufsbedingte Fahrten mit dem privaten Fahrzeug. Arbeitnehmer können pro Arbeitstag für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer (also nicht je gefahrenem km) einen bestimmten Pauschbetrag geltend machen: bei Kfz 0,70 DM, bei Motorrädern (-rollern) 0,33 DM, bei Moped/Mofa 0,28 DM, beim Fahrrad 0,14 DM. Arbeitgeber können die Aufwendungen mittels Lohnsteuerpauschalierung (Steuersatz 15 %) übernehmen.
Kilometerpauschale,Bez. für die bei der Lohn- und Einkommensteuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbaren Aufwendungen für berufsbedingte Fahrten mit dem privaten Fahrzeug. Arbeitnehmer können pro Arbeitstag für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer (also nicht je gefahrenem km) einen bestimmten Pauschbetrag geltend machen: bei Kfz 0,70 DM, bei Motorrädern (-rollern) 0,33 DM, bei Moped/Mofa 0,28 DM, beim Fahrrad 0,14 DM. Arbeitgeber können die Aufwendungen mittels Lohnsteuerpauschalierung (Steuersatz 15 %) übernehmen.