Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kettenarbeitsvertrag
Ketten|arbeitsvertrag,Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge zw. denselben Parteien, nur zulässig, wenn für die Befristung ein sachlich billigenswerter Grund vorhanden ist. Fehlt dieser, gilt der Vertrag unbefristet. Maßgebend ist der zuletzt geschlossene Vertrag.
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