Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kernwaffensperrvertrag
Kernwaffensperrvertrag(Atomwaffensperrvertrag, offiziell engl. Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons), Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen, ausgehandelt 1965-68 von den USA, der UdSSR und Großbritannien, unterzeichnet am 1. 7. 1968; trat 1970 nach der Ratifizierung durch die Depositarmächte (USA, UdSSR, Großbritannien) und 40 weitere Unterzeichnerstaaten in Kraft. Unter Hinweis auf ihre nat. Souveränität und die Gefahr eines weltpolit. Übergewichts der USA und der UdSSR unterzeichneten Frankreich und China den Vertrag erst 1992. Konferenzen über die Wirksamkeit des K. fanden seit 1975 alle 5 Jahre statt. Am 11. 5. 1995 wurde der Vertrag von mittlerweile 178 Staaten unbefristet verlängert. Ziel des K. ist es, die Verbreitung von Kernwaffen, ihren Ankauf oder ihre Herstellung durch bisher kernwaffenlose Staaten zu verhindern. Die Wirksamkeit des K. wird durch die ihm nicht beigetretenen Schwellenmächte (Staaten mit dem technolog. und wirtsch. Potenzial zur Produktion von Atomwaffen) beeinträchtigt.
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