Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kernenergierecht
Kern|energierecht(Atomenergierecht, Atomrecht, Nuklearrecht), Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die bei sämtl. Anwendungsarten von spaltbarem Material und radioaktiven Stoffen einschließlich ihres Transports, ihrer Lagerung und der Beseitigung ihrer Abfälle zu beachten sind. In Ländern, in denen die militär. Nutzung der Kernenergie verboten ist, wie in Dtl., beschränkt sich das K. auf die friedl. Nutzung der Kernenergie. Ein Bereich des K. ist das Strahlenschutzrecht.Wichtigste Rechtsgrundlage für das K. ist das Atom-Ges. i. d. F. v. 15. 7. 1985 (soll gemäß Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen novelliert werden), das Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, Verwahrung, Besitz und Bearbeitung von Kernbrennstoffen, Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen und zur Beseitigung radioaktiver Abfälle der Genehmigungspflicht unterwirft. Nach dem Atom-Ges. hat der Besitzer von Kernbrennstoffen durch radioaktive Strahlung verursachte Schäden im Rahmen bestimmter Höchstbeträge ohne Rücksicht auf Verschulden zu ersetzen; übersteigen Schäden die Deckungssumme der obligator. Haftpflichtversicherung, so ist der Bund für den ungedeckten Rest zur Freistellung verpflichtet. Der strafrechtl. Schutz vor den Gefahren der Kernenergie ist in den §§ 308-312 und 324-330 d StGB verankert worden.In Österreich wurden aufgrund einer Volksabstimmung durch Bundes-Ges. vom 15. 12. 1978 Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken verboten. Über den Bereich der Energieversorgung hinaus gelten das Atomhaftpflicht-Ges. von 1964 und das Strahlenschutz-Ges. von 1969. In der Schweiz bildet das Atom-Ges. vom 23. 12. 1959 (1986 geändert) die Grundlage des K. Durch Bundesbeschluss zum Atom-Ges. von 1987 wurden die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken verschärft.
Den grenzüberschreitenden Risiken der Kernenergie versuchen versch. internat. Abkommen zu begegnen.
Literatur:
Hett, F.-T.: Öffentlichkeitsbeteiligung bei atom- u. immissionsschutzrechtl. Genehmigungsverfahren. Köln u. a. 1994.
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