Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kerbholz
Kerbholz,im Rechtsleben des MA. häufig ein längs gespaltener Holzstab, in dessen beide Hälften Kerben zur Zählung und Abrechnung von Schuldforderungen, Leistungen oder Zeitangaben eingeschnitten wurden. Die Inhaber der Hälften kontrollierten die Richtigkeit der Kerben durch deren Aneinanderfügen. - Kerbzettel sind geteilte Urkunden (Charta).
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