Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kauf auf Probe
Kauf auf Probe,Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Kaufsache fristgemäß billigt (§ 495 BGB); schweigt der Käufer, gilt dies als Billigung. Kauf nach Probe, Kaufvertrag, bei dem die Eigenschaften einer vorgelegten Probe (eines Musters) als zugesichert gelten (§ 494 BGB).
Kauf auf Probe,Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, dass der Käufer die Kaufsache fristgemäß billigt (§ 495 BGB); schweigt der Käufer, gilt dies als Billigung. Kauf nach Probe, Kaufvertrag, bei dem die Eigenschaften einer vorgelegten Probe (eines Musters) als zugesichert gelten (§ 494 BGB).