Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kasuistik
Kasuịstik[lat.] die,
1) Ethik: die Lehre über die Anwendung allg. sittl. Normen auf konkrete Situationen oder Handlungen.
2) Judentum: in der rabbin. Schultradition die Auslegung der Thora anhand konkreter Einzelfälle mit dem Ziel, der jüd. Gemeinde in ihrem jeweiligen gesellschaftl. Umfeld die Gesetzeserfüllung zu ermöglichen.
3) kath. Moraltheologie: im 17. und 18. Jh. v. a. von den Jesuiten beeinflusstes, auf sittl. Grenzfällen beruhendes System, das das sittlich Gebotene als die Summe eth. Mindestnormen (des gerade noch Erlaubten) versteht.
4) Recht: Methode der Rechtsfindung, die nicht durch generalisierende Grundsätze, sondern durch möglichst viele Einzelregelungen alle denkbaren Fälle zu erfassen sucht.
Kasuịstik[lat.] die,
1) Ethik: die Lehre über die Anwendung allg. sittl. Normen auf konkrete Situationen oder Handlungen.
2) Judentum: in der rabbin. Schultradition die Auslegung der Thora anhand konkreter Einzelfälle mit dem Ziel, der jüd. Gemeinde in ihrem jeweiligen gesellschaftl. Umfeld die Gesetzeserfüllung zu ermöglichen.
3) kath. Moraltheologie: im 17. und 18. Jh. v. a. von den Jesuiten beeinflusstes, auf sittl. Grenzfällen beruhendes System, das das sittlich Gebotene als die Summe eth. Mindestnormen (des gerade noch Erlaubten) versteht.
4) Recht: Methode der Rechtsfindung, die nicht durch generalisierende Grundsätze, sondern durch möglichst viele Einzelregelungen alle denkbaren Fälle zu erfassen sucht.