Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kassenärztliche Vereinigung
Kassen|ärztliche Vereinigung,Abk. KV, Körperschaft des öffentl. Rechts, die die im Bereich eines Bundeslandes zu den gesetzl. Krankenkassen zugelassenen Ärzte erfasst (Mitgliedschaft verbindlich); Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der ärztl. Versorgung der Sozialversicherten. Entsprechendes gilt für die Kassenzahnärztl. Vereinigung. Auf Bundesebene sind die KV als Körperschaft des öffentl. Rechts in der Kassenärztl. Bundesvereinigung, Abk. KBV, zusammengeschlossen.
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