Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kassenverstärkungskredit
Kassenverstärkungskredit,Kreditmittel, die von einem öffentl. Verband zur Überbrückung unvorhergesehener, kurzfristiger Liquiditätsengpässe bis zu einem im Haushaltsges. festgelegten Höchstbetrag aufgenommen werden können. Die Möglichkeit für Bund und Länder, K. bis zu bestimmten Höchstgrenzen bei der Dt. Bundesbank aufzunehmen (Kassenkredite), besteht seit 1. 1. 1994 nicht mehr.
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