Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kardinal
Kardinal[zu lat. cardinalis »wichtig«, »vorzüglich«], in der kath. Kirche einer der höchsten Würdenträger nach dem Papst. Die K. werden vom Papst ernannt, sie sind seine engsten Mitarbeiter in der Leitung der Gesamtkirche und unterstehen seiner Jurisdiktionsgewalt. Seit 1179 haben sie das ausschl. Recht der Papstwahl. Die K. bilden das K.-Kollegium, gegliedert in K.-Bischöfe, K.-Priester und K.-Diakone, an seiner Spitze steht der von den K.-Bischöfen gewählte K.-Dekan. Die Zahl der K., 1586 auf 70 festgelegt, wurde 1958 freigegeben. Alle K. sind heute Bischöfe. Für die Wahrnehmung von Papstwahl und Funktionen in den ständigen Einrichtungen der röm. Kurie und des Vatikanstaates gilt eine Altersgrenze von 80 Jahren. Zeichen ihrer besonderen Stellung in der Kirche ist neben Titel, Insignien und Wappen die Kleidung (u. a. roter Kardinalshut).
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