Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitän
Kapitän[lat. capitaneus, zu caput »Haupt«],
1) Militärwesen: seit dem 16. Jh. der Führer einer Kompanie; heute Dienstgradbez. in den Heeren versch. Länder.
2) Seeschifffahrt: (nautischer Schiffsoffizier), Führer eines (Handels-)Schiffes (bei der Bundesmarine: Kommandant) mit staatl. Befähigungszeugnis (K.-Patent), für dessen Erwerb an Fach(hoch)schulen für Seefahrt (Nautik) und Schiffsbetriebstechnik u. a. ein Mindestalter, vorgeschriebene Fahrzeiten, Steuermannspatente erforderlich sind. Der K. trägt stets die persönl. Verantwortung für Schiff, Ladung und Besatzung. Er hat außerdem gewisse Vertretungsbefugnisse und auf hoher See eine beamtenähnl. Stellung mit öffentlich-rechtl. Befugnissen.
3) Sport: der Spielführer.
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