Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitalverkehrsteuer
Kapitalverkehrsteuer,Oberbegriff für Steuern auf Rechtsgeschäfte des Kapitalverkehrs, die der Kapitalbildung (Gesellschaftsteuer) und der Kapitalbewegung (Börsenumsatzsteuer) dienen. Durch das Finanzmarktförderungs-Ges. vom 22. 2. 1990 wurde die Gesellschaftsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1992, die Börsenumsatzsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1991 abgeschafft.
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