Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitalverkehrsteuer
Kapitalverkehrsteuer,Oberbegriff für Steuern auf Rechtsgeschäfte des Kapitalverkehrs, die der Kapitalbildung (Gesellschaftsteuer) und der Kapitalbewegung (Börsenumsatzsteuer) dienen. Durch das Finanzmarktförderungs-Ges. vom 22. 2. 1990 wurde die Gesellschaftsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1992, die Börsenumsatzsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1991 abgeschafft.
Kapitalverkehrsteuer,Oberbegriff für Steuern auf Rechtsgeschäfte des Kapitalverkehrs, die der Kapitalbildung (Gesellschaftsteuer) und der Kapitalbewegung (Börsenumsatzsteuer) dienen. Durch das Finanzmarktförderungs-Ges. vom 22. 2. 1990 wurde die Gesellschaftsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1992, die Börsenumsatzsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 1991 abgeschafft.