Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaft,Ges. mit eigener Rechtsfähigkeit (juristische Person), bei der für die Mitgliedschaft die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht die persönl. Mitarbeit wie bei den Personengesellschaften. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihren Anteil am Grund- oder Stammkapital beschränkt. Rechtsformen: AG, KGaA, GmbH.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kapitalgesellschaft