Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitalflucht
Kapitalflucht,i. w. S. die Übertragung von Vermögen, insbesondere liquiden Mitteln, ins Ausland bzw. in eine ausländ. Währung aus Gründen der Sicherheit, Rentabilität, Besteuerung (Steuerflucht) oder Spekulation, häufig illegal, aber auch legale spontane Kapitalverlagerung privater Anleger aufgrund einer plötzl. pessimistischeren Einschätzung der nat. Kapitalmarktperspektiven; i. e. S. die illegale Übertragung von Geld- und Sachwerten unabhängig von Zins- und Kursüberlegungen, um das Vermögen aus polit. und wirtschaftl. Gefahren (v. a. vor Enteignung) zu retten.
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