Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitalerhöhung
Kapital|erhöhung,Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens entweder von außen als Beteiligungsfinanzierung oder unternehmensintern durch Selbstfinanzierung (Einbehaltung von Gewinnen, Rücklagenbildung). Das Aktiengesetz unterscheidet die ordentl. K. (die Hauptversammlung beschließt die Ausgabe neuer Aktien), das sog. genehmigte Kapital (K. aufgrund eines Vorstandsbeschlusses), die bedingte K. (von der Ausübung von Bezugs- und Umtauschrechten abhängige K.) und die nominelle K. (Umwandlung offener Rücklagen in Grundkapital durch Ausgabe sog. Gratisaktien).
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