Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapitaleinkünfte
Kapital|einkünfte,Erträge aus Kapitalvermögen, v. a. Zinsen, Gewinnanteile, Bezüge aus Genussrechten sowie aus Kapitalgesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. K. unterliegen der Einkommensteuer.
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