Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kapital
Kapital[italien., zu lat. capitalis »hauptsächlich«] das, Volkswirtschaftslehre: urspr. Bez. für eine zum Ausleihen bestimmte und Zinsertrag versprechende Geldsumme, später für alle Gütervorräte überhaupt, dann für die der Produktion dienenden Gütervorräte (produzierte Produktionsmittel), dann eingeschränkt für alle für Zwecke der Investition zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel (Geld-K.); heute ist K. allg. der Bestand einer Volkswirtschaft an sachl. Produktionsmitteln (Sach-K., Real-K., K.-Güter, K.-Stock) in Anlagen (Anlage-K., fixes, gebundenes K.) oder in Vorräten (Lagerbestände an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen, Betriebs-K. sowie Halb- und Fertigwaren, umlaufendes, zirkulierendes K.) oder an menschl. Fähigkeiten aufgrund von Anlagen, Erziehung und Ausbildung (Humankapital), der, einzelwirtschaftlich gesehen, seinen Eigentümern Einkommen und/oder Einfluss verschafft (Erwerbs-K., Privat-K. ) und volkswirtschaftlich als ein Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden zur Erzeugung des Sozialprodukts dient (Produktiv-K.). Für das wirtsch. Wachstum wichtig ist die K.-Bildung, d. h. die Erhöhung des volkswirtschaftl. K.-Stocks durch den Konsumverzicht der Wirtschaftssubjekte (Sparen) und die Freistellung von Teilen des Sozialprodukts für Investitionen (Subsistenzfonds). Die investierbaren K.-Mengen werden über den Kapitalmarkt der volkswirtschaftlich erwünschten Verwendung zugeführt. - Die K.-Theorie befasst sich mit Begriff, Entstehung, Funktionen und Entlohnung des K. in Form von Zins. Der Zins im Verhältnis zum eingesetzten K. ist die K.-Rendite. Das Verhältnis zw. eingesetztem K. und Sozialprodukt, der K.-Koeffizient, gibt an, wie viel K. je Produktionseinheit durchschnittlich erforderlich ist. Der reziproke Wert, die K.-Produktivität, zeigt das Produktionsergebnis pro eingesetzter K.-Einheit. Das Verhältnis von eingesetztem K. zur eingesetzten Arbeit, die K.-Intensität, zeigt die durchschnittl. Ausstattung eines Arbeiters mit Produktionsmitteln.In der Betriebswirtschaftslehre wird unter K. der Gesamtwert aller betriebl. Sach- und Finanzmittel verstanden, im betriebl. Rechnungswesen der dem Vermögen eines Unternehmens auf der Passivseite in gleicher Höhe gegenüberstehende Bilanzposten, der Auskunft über die Herkunft der dem Unternehmen in Form von Geld oder Sachwerten zur Verfügung stehenden Mittel gibt. Nach der Rechtsstellung der K.-Geber wird zw. Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden, wobei das Eigen-K. auch als Unternehmer- oder Beteiligungs-K. und das Fremd-K. auch als Kredit- oder Gläubiger-K. bezeichnet wird. V. a. aus Rückstellungen für die betriebl. Altersversorgung ergibt sich das Sozialkapital, das eine Mittelstellung zw. Eigen- und Fremd-K. einnimmt. Nach der Form der Bindung des K. wird unterschieden zw. Sach- oder Real-K. (z. B. Grundstücke, Maschinen) und Finanz- oder Geld-K. (z. B. Bargeldbestand, Wertpapiere).
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