Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kanzler
Kạnzler [lat.],
1) Geschichte: hoher Beamter, der v. a. für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig war. Die Bez. ist seit dem 4. Jh. belegt. Zur organisator. Einrichtung des Amtes kam es 953 durch Kaiser Otto I.: Bis 1559 oblag dem K. die Leitung der Reichskanzlei. Bis 1806 war Erzkanzler eines der Erzämter. Auch die landesherrl. Kanzleien wurden von einem K. geführt. In Frankreich war der Leiter der königl. Kanzlei der Chancelier, in England bzw. Großbritannien entwickelten sich aus dem Amt des K. die Ämter des Lord High Chancellor und des Chancellor of the Exchequer. In Preußen war 1747-1810 Groß-K. der Titel des Leiters der Justizverw., Staats-K. der Titel Hardenbergs seit 1810. In Österreich führten Kaunitz, Stadion und Metternich den Titel eines Hof- und Staats-K. - Im Dt. Reich Reichskanzler, in Dtl., Österreich und der Schweiz Bundeskanzler.
2) an einigen wiss. Hochschulen Amtsbez. für einen leitenden Verwaltungsbeamten.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kanzler