Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kanzlei
Kanzlei[von lat. cancelli »Schranken« (die den Amtsraum abtrennten)] die,
1) die Geschäftsräume eines Rechtsanwalts, Notars, Steuerberaters.
2) Behörde eines Fürsten oder einer Stadt, der die Ausfertigung der Urkunden und die Durchführung des Schriftverkehrs oblagen. In den Fürstenstaaten wurde seit dem Spät-MA. die K. die wichtigste Fachbehörde, der Kanzler zum ersten juristisch gebildeten Fachbeamten.
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