Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kantonsklausel
Kantonsklausel,in der Schweiz Bez. für einen seit 1848 in der Bundesverf. verankerten Grundsatz, dass die sieben Mitgl. des Bundesrats aus unterschiedl. Kantonen stammen müssen. Für die neuen Bestimmungen der nachgeführten Verf. ist eine Lockerung der K. vorgesehen; die Vereinigte Bundesversammlung hat aber bei der Wahl des Bundesrats darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.
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