Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kantate
I Kantate[italien. »Singstück«] die, Vokalkomposition mit Instrumentalbegleitung; entstanden um 1600 in Italien als mehrteiliges, generalbassbegleitetes Sologesangsstück mit Rezitativ und Arie. Während hier der Schwerpunkt auf der weltl. K. (Kammer-K.) lag, wurde in Dtl. die K. Ende des 17. Jh. zu einer Hauptform der evang. Kirchenmusik (Kirchen-K.), bei der ein Chorsatz dem Wechsel von Rezitativ und Arie vorangestellt ist und ein mehrstimmiger Choral den Abschluss bildet. J. S. Bach gilt der als der bedeutendste Meister der K., neben ihm sind G. Böhm, J. P. Krieger, G. F. Händel, G. P. Telemann und J. C. Graupner bed. Vertreter der Gattung. Dem Niedergang der Form im ausgehenden 18. und im 19. Jh. folgte im 20. Jh. eine Wiederbelebung. Im Rahmen der Gebrauchsmusik entstand die bes. für das gemeinschaftl. Musizieren bestimmte K. (P. Höffer, P. Hindemith). In der Neuen Musik spielt die K. als Ausdrucksform religiöser, philosoph. oder polit. Inhalte eine wichtige Rolle (H. Eisler, A. Webern, P. Boulez, D. Milhaud, L. Nono, H. W. Henze).
II Kantate
[lat. »singet!«, Anfangswort des 98. Psalms], im Kirchenjahr der vierte Sonntag nach Ostern.
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