Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kanon
Kanon[grch.-lat. »Regel«, »Norm«, »Richtschnur«] der,
1) allg.: Richtschnur, Leitfaden.
2) Architektur und bildende Kunst: die auf Polyklet zurückgehende Regel für die ideale Proportionierung des menschl. Körpers; grundlegend für Antike und Renaissance (Leonardo da Vinci, A. Dürer).
3) Literatur: urspr. eine von alexandrin. und byzantin. Gelehrten zusammengestellte Liste der als exemplarisch angesehenen Werke; heute in modifizierter Bedeutung die - in den jeweiligen Nationalliteraturen und Epochen unterschiedlich ausgewählten - wichtigsten Werke, die v. a. Grundlage des Literaturunterrichts sind.
4) Musik: auf dem Prinzip der Imitation beruhende kontrapunkt. Form, bei der zwei oder mehr Vokal- oder Instrumentalstimmen nacheinander in bestimmtem Abstand einsetzen und die gleiche Melodie singen oder spielen, sodass aus der einen Melodie ein mehrstimmiger Satz entsteht. Bei der einfachen Form des K., dem Zirkel-K. (Kreis-K.), läuft der Schluss wieder in den Anfang zurück, sodass das Stück beliebig oft wiederholt werden kann. Beim K. in der Prime fängt die nachahmende Stimme die Melodie mit dem gleichen Ton an wie die erste Stimme, beim K. in der Oktave sieben Töne höher oder tiefer usw. Der drei- und mehrstimmige K. verbindet oft mehrere dieser Arten. Der Doppel-K. verbindet zwei selbstständige K., der Tripel-K. drei.
5) Religionen und Kirche: a) in den Religionen die endgültig festgelegte Samml. der für den Glauben maßgebenden und verbindl. hl. Schriften; b) in der kath. Kirche das amtl. Verzeichnis ihrer Heiligen; c) in der Liturgie das eucharist. Hochgebet als feststehender Teil der röm. Messe; d) im kath. Kirchenrecht Bez. der Konzilsbeschlüsse und definierten Glaubenssätze; heute v. a. der kirchenrechtl. Einzelvorschriften.
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