Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kampfpreis
Kampfpreis,unter den marktübl., z. T. auch unter den Selbstkosten liegender Preis, mit dessen Hilfe den Konkurrenten Marktanteile abgenommen oder diese vom Markt verdrängt werden sollen. K. sind an sich legal, können aber z. B. als Behinderungsmissbrauch gegen das Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder das Ges. gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. K. im Außenwirtschaftsverkehr sind Dumpingpreise.
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