Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kammermusik
Kammermusik,die Instrumental- und Vokalmusik für kleine, solist. Besetzung im Unterschied zur Orchester- und Chormusik. Zu ihr zählen Werke für Streicher-, Bläser- und gemischte Ensembles, ferner für klavierbegleitete Soloinstrumente (z. B. Violinsonate) oder Gesang (z. B. Klavierlied). Der um 1560 in Italien geprägte Begriff (»musica da camera«) umfasste urspr. alle für die höf. »Kammer« bestimmten weltl. Musikarten in Abgrenzung zu Kirchen- und Opernmusik. Frühe Zeugnisse der K. waren z. B. Madrigal und Frottola in vokaler bzw. vokal-instrumental gemischter Besetzung sowie die rein instrumentalen Formen Ricercar und Canzona da sonar (Kanzone); die meistgepflegten Formen der Barockzeit waren die generalbassbegleitete Triosonate, die Solosonate, das Concerto grosso und das Solokonzert. An ihre Stelle traten im 18. Jh. die K. mit obligatem Klavier und das von Haydn, Mozart, später von Beethoven und Schubert auf einen gattungsstilist. Höhepunkt geführte Streichquartett. Die Bevorzugung des Kammerstils im 20. Jh. hatte eine neue Blüte der K. und die Pflege von Zwischengattungen wie Kammersinfonie (z. B. Schönberg, op. 9), Kammerkonzert (z. B. A. Berg) und Kammeroper (z. B. R. Strauss »Ariadne auf Naxos«, P. Hindemith »Cardillac«) zur Folge.
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