Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kammergericht
Kammergericht,1) Recht: das Oberlandesgericht in Berlin, das sich aus dem K. für Brandenburg (entstanden Ende des 15. Jh.) entwickelt hat.
2) Rechtsgeschichte: im MA. das fürstl. und königl. Obergericht; das königl. K. wurde 1495 in das Reichskammergericht umgewandelt.
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