Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kameralismus
Kameralịsmus[zu lat. camera »Kammer«] der, alle Bereiche der öffentl. Verwaltung umfassende prakt. Lehre des 17. und 18. Jh. unter besonderer Berücksichtigung des landesfürstl. Haushalts. Der K., der als dt. Ausprägung des Merkantilismus bezeichnet werden kann, erstrebte v. a. eine Sicherung der Staatsfinanzen durch planmäßige Förderung der Wirtschaft. Für die Kameralwiss. wurden 1727 in Halle (Saale) und Frankfurt (Oder) erste Lehrstühle errichtet. Bed. Kameralisten waren J. J. Becher, P. W. von Hornigk, V. L. von Seckendorff, J. H. G. von Justi und J. von Sonnenfels.
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