Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kalif
Kalif[arab. »Nachfolger«] der, seit 632 offizieller Titel von Mohammeds Nachfolgern in der Herrschaft über die muslim. Gemeinschaft (Kalifat). Nach sunnit. Auffassung wurden die K. gewählt; sie hatten ihren Sitz (bis 657) in Medina. Die ersten vier »rechtgeleiteten« K. (Abu Bakr, Omar I., Othman, Ali) begründeten das islam. Großreich (Kalifenreich). Im Kampf mit Ali, der auch zur Spaltung der Muslime in Schiiten, Sunniten und Charidjiten führte, errang mit Moawija I. die Dynastie der Omaijaden (661-750) die K.-Würde; sie regierte in Damaskus, bis sie durch die Abbasiden (750-1258) gestürzt wurde, die den Sitz der Herrschaft nach Bagdad verlegten. Neben dem rechtmäßigen K. haben auch die Omaijaden in Spanien (756-1031), die Fatimiden (909 bis 1171) und die Abbasiden (1261-1517) in Ägypten diese Würde beansprucht. Mit der Eroberung Ägyptens durch den Osmanensultan Selim I. (1460) ging die Würde des K. an die Sultane von Konstantinopel über (endgültig 1517). Nach dem Zerfall des Osman. Reiches im Ersten Weltkrieg kam es zur Abschaffung des Kalifats durch die Türk. Republik (3. 3. 1924).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kalif