Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kaiser
I Kaiser,höchster weltl. Herrschertitel, entstanden aus dem Beinamen Caesar der K. des antiken Röm. Reiches, die die K.-Titel Imperator und Augustus führten. Während das weström. Kaisertum 476 erlosch, bestand das oström. (byzantin.) Kaisertum (mit den K.-Titeln Autokrator und Basileus) bis 1453. Im W schuf Karl d. Gr. 800 als Erneuerung des weström. (»Renovatio Imperii«) das abendländ. Kaisertum. Ein neues Element bildete das Krönungsrecht des Papstes, verbunden mit dem Krönungsort Rom (bis 1452). Dem Niedergang der K.-Würde folgte die Übertragung des Kaisertums auf das dt. Regnum (später »Hl. Röm. Reich«) durch Otto I. (962). Doch weniger die bis zum Ende des Hoch-MA. anhaltende polit. Vormachtstellung des K. durch seine Herrschaft im Hl. Röm. Reich als vielmehr seine Verbindung mit dem Papst im universalen Führungsanspruch des Abendlandes prägte die Bedeutung des Kaisertums. Die weltlich-geistl. Einheit zerbrach im Investiturstreit; in der bis ins 14. Jh. dauernden Auseinandersetzung zw. K. und Papst um die abendländ. Vorrangstellung verlor der K. an Autorität und Macht (v. a. in Reichsitalien). Parallel dazu wurde jedoch der päpstl. Anspruch auf die Bestätigung des Röm. Königs und auf die K.-Krönung zurückgewiesen (Marsilius von Padua) und die dt. Königswahl durch die Kurfürsten 1338/56 reichsgrundsätzlich festgelegt (Goldene Bulle). 1530 wurde Karl V. als letzter K. vom Papst in Bologna gekrönt; schon 1508 hatte Maximilian I. ohne K.-Krönung den Titel Erwählter Röm. K. angenommen (deutsche Geschichte, Übersicht Könige und Kaiser. Übersichten und Tabellen finden Sie im Buch). - In Russland ersetzte Peter I. 1721 offiziell den Titel Zar durch den Titel K. (Imperator). 1804 schuf Napoleon I. ein erbl. Kaisertum der Franzosen (1804-14; 1852-70 Napoleon III.), der letzte Röm. K., Franz II., 1804 im Gegenzug das österr. Kaisertum (bis 1918). Die Proklamation des preuß. Königs zum Dt. K. 1871 (bis 1918) war nur eine äußerl. Anknüpfung an das Röm. Kaisertum. Außer in China (221 v. Chr. bis 1911) und später in Annam, Korea, Japan, Äthiopien (seit dem 14. Jh.) sowie Persien/Iran (1925-79) fand der K.-Titel in außereurop. Gebieten v. a. zur Stützung kolonialer Herrschaft Anwendung: Brasilien (1822-89), Mexiko (1864-67), Indien (1876-1947), Äthiopien (1936-43).
Literatur:
Höfer, M.: Die K. u. Könige der Deutschen. München u. a. 1994.
Die K. 1200 Jahre europ. Geschichte, hg. v. G. Hartmann u. K. R. Schnith. Graz u. a. 1996.
II Kaiser,
1) Georg, Dramatiker, * Magdeburg 25. 11. 1878, ✝ Ascona 4. 6. 1945; der meistgespielte Dramatiker des dt. Expressionismus; 1933 Aufführungsverbot; emigrierte 1938 über die Niederlande in die Schweiz. Seine Bühnenstücke sind durch abstrahierte Handlung, konzentrierte Sprache, starke gedankl. Konstruiertheit und das expressionist. Thema der Erneuerung des Menschen gekennzeichnet. K.s erster Erfolg war das Drama »Die Bürger von Calais« (1914); in »Die Koralle« (1918) und »Gas« (2 Tle., 1918 und 1920) übt er Kritik an der kapitalist. Ordnung, an Industrialisierung und Automatisierung; weiterhin u. a. »König Hahnrei« (1913), »Das Floß der Medusa« (Uraufführung 1945, vollständig hg. 1963).
2) Jakob, Politiker, * Hammelburg 8. 2. 1888, ✝ Berlin (West) 7. 5. 1961; bis 1933 führend in den christl. Gewerkschaften tätig, 1933 MdR (Zentrum), im Widerstand gegen den Nationalsozialismus tätig, war 1945 Mitbegründer, 1945-47 Vors. der CDUD in der sowjet. Besatzungszone und Berlin (von der SMAD abgesetzt). In der Bundesrep. Dtl. 1949-57 MdB, war er Bundesmin. für gesamtdt. Fragen; bis 1958 stellv. Vors. der CDU, danach Ehrenvorsitzender.
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