Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kaffeesteuer
Kaffeesteuer,dem Bund zufließende Verbrauchsteuer, die auf die Herstellung oder Einfuhr von Röstkaffee (4,30 DM/kg) sowie Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee (9,35 DM/kg) erhoben wird; geregelt auf der Grundlage des K.-Ges. vom 21. 12. 1992; Steueraufkommen (1998) 2,25 Mrd. DM.
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