Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Kaduzierung
Kaduzierung[zu lat. caducus »hinfällig«], Verfallserklärung; Aktien oder GmbH-Anteile können wegen nicht geleisteter Einzahlung dem Aktionär oder Gesellschafter gegenüber für verlustig erklärt (kaduziert) werden (§ 64 Aktien-Ges., § 21 GmbH-Gesetz).
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